Ich habe die Genehmigungen
durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zur
Durchführung von:
- Tiefenpsychologisch fundierte
Einzeltherapie-Erwachsene
- Tiefenpsychologisch fundierte
Gruppentherapie-Erwachsene
- Autogenes Training Erwachsene
- Autogenes Training Kinder
- Hypnose
- Jacobsonsche Relaxationstherapie
- Psychosomatische Grundversorgung
- Verbale Intervention
-
Siehe
hierzu auch die
Informationen zu meiner Praxis und meinen Qualifikationen auf
der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württenberg hier
- Kosten /
Formaler Ablauf (alle gesetzliche Krankenversicherungen /
Sonderkostenträger wie Bundeswehr / Polizei):
Da ich für alle
gesetzlichen Krankenkassen sowie Sonderkostenträger
zugelassen bin, werden die Kosten für die
ersten psychotherapeutischen Sitzungen (Sprechstunden und
sogenannte probatorische Sitzungen) von Ihrer
Krankenkasse übernommen.
Bei Notwendigkeit
(Indikation) zu einer regelmäßigen längerdauernden
Psychotherapie stellen Sie nach den Sprechstunden und
Probesitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihre
Krankenkasse, zu dem ich die Notwendigkeit (Indikation)
begründe.
Nach Kostenzusage durch
Ihre Krankenkasse rechne ich die Kosten für die genehmigten
und durchgeführten Sitzungen direkt mit der Krankenkasse ab, so
dass auch hierfür für Sie kein Eigenanteil (keine Kosten)
ensteht
Bei Privatpatienten
richtet sich die Kostenübernahme durch die
Krankenversicherung/Beihilfe nach den individuellen
Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich unterstütze
Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Ich stelle die Sitzungen Ihnen nach den üblichen Sätzen der GOÄ direkt
in Rechnung.